Bitte beachten Sie, dass bisher nur die Insolvenzdaten der in der Länderübersicht aufgeführten Bundesländer im Internet eingestellt sind!
Eine uneingeschränkte Suche, "- Alle Insolvenzgerichte -", nach Bekanntmachungen ist gemäß § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen im Internet nur innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist nur eine Detail-Suche zulässig. Anzugeben sind dabei der Sitz des Insolvenzgerichts und mindestens eine der folgenden Angaben:Familienname, Firma, Sitz oder Wohnsitz des Schuldners oder Aktenzeichen des Insolvenzgerichts